Die Ordination wird als Wahlarztordination geführt:
Was sind Ihre Vorteile dadurch?
- Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und individuelle Betreuung
- Kompetente Diagnostik und Therapie
- Rasche Terminvergabe
- Keine Wartezeiten
Als Wahlarzt unterhalte ich kein Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern. Als mein Patient sind Sie daher gleichsam Privatpatient. Die Behandlungskosten werden zunächst zwischen Ihnen als Patient und mir als Arzt abgerechnet. Als Bezahlsysteme stehen Ihnen in der Ordination Barzahlung, Bankomat- sowie die Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Die Krankenkassen refundieren im Regelfall 80% des Honorars, welches ein Kassenarzt für die erbrachte Leistung bekommen würde. Die Einreichung der Honorarnote kann bis zu 42 Monate nach der Behandlung erfolgen. Die Abrechnung der Krankenkassen erfolgt quartalsweise. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Honorarnote von Jänner frühestens im April erstattet wird. Wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, können Sie je nach Vertrag den Differenzbetrag von dieser zurückfordern.
Jeder Termin ist exklusiv für Sie reserviert. Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, ersuche ich Sie, spätestens 24 Stunden vorher um eine entsprechende Information. Dadurch können andere Patienten behandelt werden, die unter Umständen dringend einen Termin benötigen. Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins behalte ich mir vor, ein Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass medizinische Auskünfte von mir nicht per E-Mail oder telefonisch erfolgen können. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine fundierte Beratung.